Anwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt im Familienrecht in Alzey, Frankfurt am Main, Mainz, Kirchheimbolanden und Osthofen
Familienrechtliche Streitigkeiten sind oft sehr emotional. Umso wichtiger ist, dass Sie in diesem Bereich von einem kompetenten Rechtsanwalt vertreten werden. Im Familienrecht werden Sie in der Kanzlei von Rechtsanwältin Glaser vertreten.
Frau Rechtsanwältin Bärbel Glaser studierte an der Universität in Mainz Rechtswissenschaften. Seit 1990 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und bereits seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht.
Rechtsanwältin Glaser hat eine umfangreiche Zusatzausbildung absolviert und darf daher den Titel Mediatorin führen. Eine Mediatorin ist eine Streitvermittlerin, die die Konfliktparteien unterstützt, ihre gemeinsamen Interessen zu erarbeiten. Aus den Streitgegnern werden so Konfliktpartner.
Im Familienrecht biete die Kanzlei eine umfassende Beratung an. Hierzu gehören insbesondere die Themen Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt. Weiterhin gehören zum Familienrecht auch Fragen rund um die Beziehung zwischen Eltern und Kinder.
Die wichtigsten Themen:
Scheidung
Eine Scheidung ist eine sehr weitreichende Entscheidung. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine spezialisierte Beratung erforderlich. Für eine Scheidung ist es zwingend erforderlich, dass der Antrag auf Scheidung durch einen Rechtsanwalt eingereicht wird. Sofern Sie eine einvernehmliche Scheidung wünschen, kann ein einzelner Rechtsanwalt genügen, wenn der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin dem Antrag auf Scheidung zustimmt. Die Kanzlei verfügt mit Frau Rechtsanwältin Glaser über eine Fachanwältin für Familienrecht, die sowohl bei einvernehmlichen als auch streitigen Scheidungen über jahrelange Erfahrung verfügt.
Unterhalt
Beim Ehegattenunterhalt ist zunächst zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichem Unterhalt zu unterscheiden.
Darüber hinaus gibt es auch den sogenannten Kindesunterhalt. Der Partner, bei dem die Kinder nicht wohnen, gewährt den Unterhalt regelmäßig in Form von Geldzahlungen. Gern berät Sie Rechtsanwältin Glaser auch im Zusammenhang mit unterhaltsrechtlichen Fragestellungen.
Sorgerecht
Üblicherweise wird das Sorgerecht eines Kindes von den Eltern gemeinsam ausgeübt. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie sich scheiden lassen wollen oder bereits geschieden sind. In vielen Fällen führt die Trennung der Eltern aber auch um einen Streit über das Sorgerecht. Hierbei sollte dem Wohl des Kindes große Bedeutung beigemessen werden. Sofern eine gütliche Einigung über das Sorgerecht nicht möglich ist, muss eine Entscheidung durch das Familiengericht getroffen werden.
Umgangsrecht
Sofern Ihnen der Umgang mit Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter verwehrt bzw. verweigert wird, sollten Sie schnell handeln. Dies dient regelmäßig auch dem Kindeswohl.
Gewaltschutz
Das sogenannte Gewaltschutzverfahren schütz Ehepartner und Ehepartnerinnen vor gewaltsamen Übergriffen. Frau Rechtsanwältin Glaser kann für Sie einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Familiengericht einreichen.