Arbeitsrecht

Kanzlei Frankfurt

Anwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Alzey, Frankfurt am Main, Mainz, Kirchheimbolanden und Osthofen

Im Arbeitsrecht bietet die Kanzlei eine umfassende Beratung sowohl im Kollektiv- als  auch im Individualarbeitsrecht an. Das Arbeitsrecht regelt das ganze Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmerschutz spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle.

Im Arbeitsrecht geraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer am häufigsten im Zusammenhang mit Kündigungen aneinander. Bei einer Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben, andernfalls gilt die Kündigung als wirksam. Gern beraten wir auch Sie im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklagen. Ob eine Kündigung wirksam ist, bestimmt sich nach unterschiedlichen Faktoren. Zunächst stellt sich die Frage, ob die Kündigung überhaupt formell wirksam ist. Zu beachten ist, dass die Kündigung zwingend schriftlich ausgestellt werden muss. Für die formelle Wirksamkeit kann unter anderem entscheidend werden, wer die die Kündigung, in welcher Form unterschrieben hat.

Für die materielle Wirksamkeit einer Kündigung ist von großer Bedeutung, ob das  das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dies hängt wiederum von der  Betriebsgröße ab.

Im Arbeitsrecht beschäftigen wir uns neben Kündigungen aber auch immer wieder mit Fragen rund um Zeugnisse, Versetzungen, Abmahnungen, Weisungsrechte des Arbeitgebers etc. 

Neben diesen im Wesentlichen individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen bietet die Kanzlei auch eine umfassende Beratung im Kollektivarbeitsrecht.

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Die Kanzlei Hobohm & Kollegen hilft Ihnen gern am Hauptsitz in Alzey, aber auch an den Standorten in Frankfurt am Main, Mainz, Osthofen und Kirchheimbolanden. Terminswahrnehmungen sind zudem auch in Wiesbaden möglich.