Die Kanzlei ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Bauwesen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Fachwissen beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen rund um das Bau- und Architektenrecht.
Unsere Sektorenkompetenz im Bereich Bauwesen basiert auf unserer erfolgreichen Zusammenarbeit mit führenden Bauunternehmen aus dem Bereich Tiefbau, Hochbau, Galabau und Straßenbau. Hierzu gehören auch Marktführer mit mehreren 1000 Mitarbeitern. Wir kennen die Herausforderungen und Besonderheiten dieser Branche und können Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anbieten.
Neben diesen Großunternehmen vertritt die Kanzlei aber überregional und regional (hauptsächlich im Rhein-Main Gebiet und Rheinhessen) diverse Kleinunternehmer und Mittelständler aus dem Bereich Bau. Wir wissen, dass auch kleinere Projekte komplex und streitanfällig sein können und bieten Ihnen eine individuelle und persönliche Betreuung.
Die Beratung erfolgt dabei im Wesentlichen im Bereich außergerichtlicher und gerichtlicher Streitbeilegung. So wird die Kanzlei häufig hinzugezogen, wenn Auftraggeber die Vergütung nicht zahlen oder erste Mangelrügen erfolgen. Dabei tritt die Kanzlei häufig zunächst noch als Ghostwriter auf und schreibt im Hintergrund die Stellungnahmen für den Mandanten. Selbstverständlich übernehmen wir aber auch die direkte Korrespondenz mit den Kunden.
Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und verfolgen eine effektive und pragmatische Strategie. Wir verfügen über eine hohe Prozesskompetenz und sind mit den aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung vertraut. Wir berücksichtigen auch die wirtschaftlichen Aspekte Ihrer Angelegenheit und suchen nach einer optimalen Lösung für Sie.
Die Kanzlei ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Bauwesen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Referenzen:
- Mangelprozess im Bereich Statik bei Errichtung eines gewerblichen Hochhauses
- Mangelprozess bei Großprojekt im Bereich Gala-Bau und aufkommender Undichtigkeiten bei Wasserbecken
- Prozess wegen erheblicher Bauzeitverzögerungen und nicht vergüteter Nachträgen
- Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten wegen diverser Mängel bei gewerblichem Großprojekt