Ihre Anwaltskanzlei für Baurecht und Architektenrecht
Hobohm Natalello Giloth – Die bereits im Jahr 1959 gegründete Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth gehört mit einem Team von über 25 Mitarbeitern zu einer der führenden Kanzleien in Mainz und dem Raum Rheinhessen.
Ziel der bereits im Jahre 1959 gegründeten Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth ist es, Unternehmen und Architekten eine umfassend rechtliche Beratung und Vertretung in allen Belangen des Baurechts zukommen zu lassen und ihnen dadurch die erforderliche Hilfestellung in der komplexen Rechtswelt zu geben.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei betreuen und vertreten Mandanten deutschlandweit. Beratungsgespräche können in Deutsch, Englisch, und Italienisch durchgeführt werden.
Termine können vor Ort in den Kanzleiräumen in Mainz und Alzey aber auch an Firmensitzen oder digital durchgeführt werden.
WARUM WIR?
über 25 Mitarbeiter
Die Kanzlei beschäftigt ein stetig wachsendes Team an Anwälten, Rechtsfachwirten und Rechtsanwatltsfachangestellten.
über 60 Jahre Erfahrung
Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth wurde bereits im Jahre 1959 gegründet und blickt damit auf über 60 Jahre Erfahrung zurück. Dennoch verfügt die Kanzlei über sein junges Team mit einer Affinität zu Legal Technik und schlanken Prozessen
Erfolg gibt uns Recht
Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth wird im Baurecht auch von branchenführenden Unternehmen mandatiert, die teilweise über mehr als 1000 Mitarbeiter verfügen.
Baurecht und Architektenrecht
Die Kanzlei ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Bauwesen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Fachwissen beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen rund um das Bau- und Architektenrecht.
Unsere Sektorenkompetenz im Bereich Bauwesen basiert auf unserer erfolgreichen Zusammenarbeit mit führenden Bauunternehmen aus dem Bereich Tiefbau, Hochbau, Galabau und Straßenbau. Hierzu gehören auch Marktführer mit mehreren 1000 Mitarbeitern. Wir kennen die Herausforderungen und Besonderheiten dieser Branche und können Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anbieten.
Neben diesen Großunternehmen vertritt die Kanzlei aber überregional und regional (hauptsächlich im Rhein-Main Gebiet und Rheinhessen) diverse Kleinunternehmer und Mittelständler aus dem Bereich Bau. Wir wissen, dass auch kleinere Projekte komplex und streitanfällig sein können und bieten Ihnen eine individuelle und persönliche Betreuung.
Die Beratung erfolgt dabei im Wesentlichen im Bereich außergerichtlicher und gerichtlicher Streitbeilegung. So wird die Kanzlei häufig hinzugezogen, wenn Auftraggeber die Vergütung nicht zahlen oder erste Mangelrügen erfolgen. Dabei tritt die Kanzlei häufig zunächst noch als Ghostwriter auf und schreibt im Hintergrund die Stellungnahmen für den Mandanten. Selbstverständlich übernehmen wir aber auch die direkte Korrespondenz mit den Kunden.
Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und verfolgen eine effektive und pragmatische Strategie. Wir verfügen über eine hohe Prozesskompetenz und sind mit den aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung vertraut. Wir berücksichtigen auch die wirtschaftlichen Aspekte Ihrer Angelegenheit und suchen nach einer optimalen Lösung für Sie.
Die Kanzlei ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Bauwesen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Referenzen:
- Mangelprozess im Bereich Statik bei Errichtung eines gewerblichen Hochhauses
- Mangelprozess bei Großprojekt im Bereich Gala-Bau und aufkommender Undichtigkeiten bei Wasserbecken
- Prozess wegen erheblicher Bauzeitverzögerungen und nicht vergüteter Nachträgen
- Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten wegen diverser Mängel bei gewerblichem Großprojekt
Unser TEAM
Unsere Standorte
Anschrift
Rheinallee 1e, 55116 Mainz
Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen mit Ihrem Anwalt sind unproblematisch auch per WhatsApp möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass über WhatsApp ausschließlich die Terminvereinbarung erfolgt.
KONTAKTFORMULAR
Zur Vereinbarung eines Termins mit Ihrem Anwalt können Sie im Übrigen auch das Kontaktformular verwenden. So kommen Sie schnell und einfach zu Ihrem Termin in der Kanzlei.
Selbstverständlich können Sie Termine mit Ihrem Anwalt auch per E-Mail vereinbaren. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail bietet es sich an, wenn Sie den Sachverhalt bereits grob skizzieren.