ADAC-Beratung: Verkehrsrecht

ADAC-Beratung: Verkehrsrecht

Beratung durch ADAC Vertragsanwalt in Alzey, Frankfurt am Main, Mainz, Kirchheimbolanden und Osthofen

Unsere Kanzlei bietet im Rahmen der ADAC Beratung eine kostenlose Erstberatung für Mitglieder des ADAC an. Die Kosten der Erstberatung sind sodann bereits von Ihrer Mitgliedschaft beim ADAC umfasst.  

Zum ADAC Vertragsanwalt werden nur solche Anwälte ernannt, die über eine besondere Spezialisierung im Verkehrsrecht verfügen.

Im Bereich Verkehrsrecht stehen wir Ihnen bei einem Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftaten zur Seite.

Verkehrsunfälle:

Verkehrsunfälle sind Unglücksfälle im Straßenverkehr, die mit Sachschäden oder Verletzungen von Personen verbunden sind. Die Ursachen sind in der Regel überhöhte Geschwindigkeit, Alkoholeinfluss, Unachtsamkeit oder riskantes Fahren, also Verstöße gegen die Verkehrsregeln. Außerdem sind noch die beteiligten Versicherungen mit im Spiel, welche ihre Zahlungsverpflichtungen so gering wie möglich halten wollen. Ob Sie nun Verursacher oder Leidtragender sind, wir bieten Ihnen anwaltliche Unterstützung, damit eine optimale Schadensregulierung für Sie durchgesetzt werden kann.

Verkehrsstrafrecht:

Besonders rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr ist strafbar. Solch ein Verhalten hat strafrechtliche Folgen. Beispiele für häufige Verkehrsstraftaten sind Unfallflucht, Beleidigung und Nötigung. Die Taten können mit Geldstrafen oder gar Gefängnis geahndet werden. Auch hier stehen wir Ihnen engagiert zur Seite, um diesen Konsequenzen entgegenzuwirken.

Ordnungswidrigkeiten:

Hierbei handelt es sich üblicherweise um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoß oder falsch parken. In manchen Fällen lohnt es sich Widerspruch einzulegen, da nicht jede Geldbuße rechtens sein muss.

Auch ohne ADAC Mitgliedschaft können Sie unsere Fachkompetenz im Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Sofern eine Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht besteht, können die Kosten der Erstberatung bei der Rechtschutzversicherung geltend gemacht werden (abzgl. einer etwaigen Selbstbeteiligung). Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen können die Anwaltskosten zudem der Gegenseite in Rechnung gestellt werden.