Dr. André Natalello

Rechtsanwalt Dr. Natalello

Dr. jur. André Natalello

Geschäftsführender Partner

Laufbahn

Herr Rechtsanwalt Dr. Natalello ist Geschäftsführender Partner der Kanzlei Hobohm Natalello Giloth. Zu seinen Aufgaben gehört die Leitung der wirtschaftsrechtlichen Abteilung der Kanzlei. Inhaltlich beschäftigt sich Herr Dr. Natalello mit Fragestellungen aus den Bereichen Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Bankrecht und Baurecht)und WEG-Recht. Besondere Sektorenkompetenz hat Herr Dr. Natalello dabei im Bereich Bauwesen, Start-Ups, Renewable Energys und Banking. 

Herr Rechtsanwalt Dr. Natalello studierte an den Universitäten in Würzburg und Mainz und absolvierte seine Referendarzeit in Hessen, vorwiegend in Frankfurt.

Im Referendariat arbeitete Herr Dr. Natalello unter anderem in der renommierten Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller. Dort legte er seinen Fokus auf den Bereich des Prozessrechts.

Beide Staatsexamina schloss Herr Dr. Natalello mit Prädikat im oberen Bereich ab. Ausweislich der Veröffentlichung des Bundesamts der Justiz zählt Rechtsanwalt Natalello zu den besten 2 % der Absolventen bundesweit. Für die Abschlussnote im zweiten Staatsexamen wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Natalello von der Staatsministerin als 4. bester Absolvent des Jahrgangs (von insgesamt 788 Absolventen) geehrt.

Rechtsanwalt Dr. André Natalello arbeitete studien- und promotionsbegleitend zudem sechs Jahre in der Rechtsabteilung und im Investment Banking der Commerzbank AG, sowie in der Rechtsabteilung der Commerz Real AG an den Standorten Frankfurt am Main, London und Düsseldorf. Seine Schwerpunkte lagen hierbei im Bankrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht. Seine Expertise im Bankrecht vertiefte Herr Dr. Natalello durch eine Doktorarbeit im Bereich des Bankaufsichtsrechts.

Herr Dr. Natalello bildet sich regelmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Verhandlungsführung fort.

Rechtsberatung bietet Rechtsanwalt Dr. Natalello deutschlandweit in Deutsch und Englisch an. Zu den Mandanten zählen mittelständische und international tätige Unternehmen, aber auch kleinere Betriebe.