Rechtsanwalt Handelsrecht Gesellschaftsrecht Mainz

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Ihre Anwaltskanzlei für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in Mainz

Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in Mainz

Die Kanzlei Hobohm & Kollegen gehört mit einem Team von über 20 Mitarbeitern zu einer der führenden Kanzleien in Rheinhessen. In Mainz befindet sich die Kanzlei an der Rheinallee 1e und ist damit auch für Mandanten aus Wiesbaden gut erreichbar. 

Handelsrecht

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hobohm & Kollegen in Mainz beraten Sie gerne im Bereich des Handelsrechts.

Das Handelsrecht gilt heute nicht nur mehr für Kaufleute, die Handel treiben, sondern vielmehr auch für die restliche Industrie, Handwerker und Dienstleister (außerhalb der freien Berufe). Die im Handelsrecht spezifischen Regeln beziehen sich vom Prinzip her auf die rechtliche Beziehung zwischen Kaufleuten. Das Handelsgesetzt stellt dabei die wesentliche Rechtsquelle dar.

Um eine gerichtliche Auseinandersetzung im Bereich Handelsrecht zu vermeiden, ist eine kompetente Beratung wichtig.

Unser Anwalt für Handelsrecht in der Kanzlei in Mainz übernimmt jedoch gerne auch die gerichtliche Vertretung, sollte es dennoch zu einem Prozess vor der Handelsrechtskammer kommen.

Ihr Rechtsanwalt für Handelsrecht in Mainz berät Kaufleute, Unternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler in allen Bereichen des Handelsrechts. Die Anwälte der Kanzlei in Mainz sind auf den Gebieten des Eigenhändlerrechts, des Handelsvertreterrechts sowie des Franchiserechts tätig. Daneben vertreten wir Sie auch in Fragen des Fracht-, Transports- und Speditionsrecht.

Zu unserer Tätigkeit im Handelsrecht in Mainz zählt auch die Beratung von Unternehmen und Leasingnehmer im Leasingrecht, zum Beispiel bei Absatz mittels Leasingverträgen.

Kanzlei Mainz Anwalt

Gesellschaftsrecht

Eng mit dem Handelsrecht verbunden ist das Gesellschaftsrecht.

Neben profunden Kenntnissen im Handelsrecht verfügen unsere Rechtsanwälte der Kanzlei in Mainz natürlich auch über Fachkompetenzen im Gesellschaftsrecht. Die Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht umfasst die Betreuung der Unternehmen bei der Rechtsformwahl, Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführung und Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften.

Weiter sind wir beratend und unterstützend tätig bei Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern und helfen bei der Auflösung von Gesellschaften.

Wir vertreten Sie selbstverständlich sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren.

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Mainz ist beratungsstark, prozesserfahren und bietet Ihnen mandantenorientierte Lösungen an.

Referenzen (Auszug):

  • IT-Streitigkeit vor dem Landgericht Mainz wegen Verletzung einer Exklusivitätsvereinbarung (Vergleich: 800.000 € netto)
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten im Anlagenbau (Auftragswert über 3.000.000 €)
  • Entwurf von Werkverträgen für Unternehmen aus der Verpackungsindustrie (Auftragswert über 150.000 €)
  • Händlerregress wegen Auslieferung von Waren ohne CE-Kennzeichnung (Forderung über 75.000 €)
  • Geltendmachung von Ansprüchen – Branche: Transport (Forderung über 3.000.000 €)
  • Fertigung von Lizenzverträgen für IT-Unternehmen
  • Trennung von Gesellschaftern GmbH
  • Liquidation Gmbh & Co KG
  • Abspaltung in der GmbH
  • Gründung GbR
  • Beschlussfassung über Geschäftsführerregress / Sonderprüfung
  • Regress wegen notarieller Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung
  • diverse M&A-Deals
  • qualifizierter Anteilstausch unter Absicherung der GmbH-Geschäftsführerposition
  • diverse Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Darlehenswiderrufen
  • Kapilendo AG: Bestellung als gemeinsamer Vertreter der Anleger im Zusammenhang mit einer tokenbasierten Anleihe der L’Osteria SE
  • Aufarbeitung von Compliance-Verstößen in einer deutschen Bank

Unser Angebot für Unternehmen in Mainz: Ihre „externe Rechtsabteilung auf Abruf“ 

Neben der klassischen Rechtsberatung bieten wir in unserer Kanzlei in Mainz ebenfalls die Möglichkeit durch einen Rahmenvertrag mit der Kanzlei Hobohm & Kollegen zu kooperieren. Der Vertrag ist dabei jederzeit kündbar.

Im Rahmen einer Kooperation schließen wir mit Ihrem Unternehmen einen Rahmenvertrag, welcher vorsieht, dass Sie bei allen außergerichtlichen Rechtsfragen Ihre Fragen auf Stundenhonorarbasis zeitanteilig beantwortet bekommen.  

Sie bekommen dabei die Kontaktdaten inklusive Handynummer eines festen Rechtsanwalts unserer Kanzlei in Mainz genannt, sodass sichergestellt ist, dass ihr Experte in Fragen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht (inklusive Arbeitsrecht) für Sie stets auch kurzfristig erreichbar ist. Selbstverständlich stehen Ihnen – sofern der Ansprechpartner wider Erwarten nicht erreichbar ist – auch Rechtsanwälte in Stellvertretung zur Verfügung.