Das Kaufrecht ist Teil des Zivilrechts, welches im deutschen Recht im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt dabei zunächst allgemeine Regelungen. Hieran anschließend folgt die Darstellung besonderer Vertragstypen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt dabei als erstes den Kaufvertrag.
Dies zeigt bereits die Bedeutung, die dem Kaufvertrag zukommt. So ist der Kaufvertrag der wohl am Häufigsten geschlossene Vertragstyp.
Bei einem Kaufvertrag stehen den Vertragsparteien zunächst die sogenannten Primärleistungspflichten zu. Diese besagen, dass man vom Vertragspartner zunächst die Erfüllung des Vertrages verlangen kann.
Wenn hierbei etwas schief geht, stehen der Vertragspartei sogenannte Gewährleistungsrechte zu. Diese beinhalten zunächst das Recht der Nacherfüllung. Weiterhin besteht die Möglichkeit eine Minderung durchzusetzen, einen Rücktritt zu erklären oder Schadensersatz geltend zu machen.
In den letzten Jahren wurde das Kaufrecht immer wieder durch neue Verbraucherschützende Vorschriften erweitert. Hierbei erscheint insbesondere der sogenannte Widerruf immer bedeutender zu werden. Widerrufsrechte stehen Verbrauchern bei diversen Vertragstypen zu. So gibt es Widerrufsrechte beim Fernabsatzvertrag und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.