Herr Klaus Hobohm ist in der Kanzlei Hobohm & Kollegen als freier Mitarbeiter tätig.
Herr Rechtsanwalt Klaus Hobohm studierte an den Universitäten in Mainz und Heidelberg Rechtswissenschaften. Seit 1976 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Herr Hobohm berät nunmehr seit über 35 Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Auch durch die Vertretung von Großunternehmen mit mehreren 1000 Mitarbeitern konnte Herr Klaus Hobohm auf dem Gebiet des Arbeitsrechts große Erfahrungen sammeln.
Dementsprechend ist Herr Klaus Hobohm auch bereits seit 1988 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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