Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip – was § 1565 ff. BGB tatsächlich verlangen

Das moderne deutsche Scheidungsrecht ruht auf einem scheinbar schlichten Fundament: Eine Ehe darf nur aufgelöst werden, wenn sie „gescheitert“ ist. Doch hinter dem knappen Begriff des Scheiterns verbergen sich mehrere Prüfungsebenen, starre Fristen und zwei selten angewandte „Notbremsen“. Wer die Systematik versteht, kann das Verfahren beschleunigen – oder gezielt verzögern, wenn berechtigte Schutzinteressen bestehen. Die …