Verkehrsrecht

Anwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Alzey, Frankfurt am Main, Mainz, Kirchheimbolanden und Osthofen

Bei einem Verkehrsunfall bemühen wir uns um eine schnelle Abwicklung mit der Versicherung. Wir prüfen zudem Ihren Bußgeldbescheid auf Rechtmäßigkeit.  Und wenn Ihnen wegen z. B. Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht ein Strafverfahren bevorsteht, vertreten wir Sie kompetent.

Um Ihren Ansprüchen bestmöglich gerecht zu werden ist unsere Kanzlei seit vielen Jahren auf Verkehrsrecht spezialisiert.
 

Verkehrsunfall

Wir vertreten Sie kompetent und engagiert und bemühen uns um eine schnellstmögliche Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

  • Erstattung der Reparaturkosten, Erstattung für Mietwagen oder Gutachter
  • Schadensersatz für Verdienst- oder Nutzungsausfall
  • Erstattung von Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld bei Personenschäden.

Bei einem Verkehrsunfall sind wir sofort an Ihrer Seite. Unmittelbar nach einem Verkehrsunfall sollten Sie sich schnellstmöglich an uns wenden um spätere Nachteile zu vermeiden.

Bei einem Unfall sind folgende Punkte zu beachten:

  • Umgehend die Polizei informieren
  • Gegenüber der Polizei, dem Unfallgegner und der Versicherung so wenig, wie möglich Angaben machen, ohne vorher anwaltlichen Rat einzuholen. Keine Unterlagen ausfüllen.
  • Beweise Sammeln z.B. Fotos machen,
  • Unfallzeugen suchen und Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges notieren.
  • Den Gegner nach seinen Personalien fragen.
  • Keine Vereinbarungen mit der Versicherung oder dem Unfallgegner treffen.
  • Bei Verletzungen schnellstmöglich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeiten

Die Kanzlei Hobohm & Kollegen betreut Sie auch im Bereich Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht. Als Ordnungswidrigkeit werden dabei beispielsweise Abstandsunterschreitungen und Tempoüberschreitungen bezeichnet. Unter das Verkehrsstrafrecht fallen Delikte der Trunkenheit am Steuer (Alkohol, Drogen), des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (“Fahrerflucht”), der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr. Im Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten drohen neben dem Entzug der Fahrerlaubnis Geld- oder gar Freiheitsstrafen.

Gerade auch vor diesem Hintergrund ist eine kompetente Beratung erforderlich. 

Die Kanzlei Hobohm & Kollegen berät Sie daher in diesem Bereich mit zwei Fachanwälten für Verkehrsrecht, wobei ein Anwalt sogar ADAC Vertragsanwalt ist und einem Fachanwalt für Strafrecht. 

 

Kanzlei Alzey

Galgenwiesenweg 23, 55232 Alzey
Tel:06731 / 3211
Fax:06731 / 42147
E-Mail:alzey@hobohm-kollegen.de

Kanzlei Frankfurt

Kanzlei Frankfurt 2

Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main*
Tel:069 / 34871185
Fax:069 / 34871186
E-Mail:frankfurt@hobohm-kollegen.de

Kanzlei Mainz

Kanzlei Mainz

Rheinallee 1e, 55116 Mainz*
Tel:06131 / 9725322
Fax:06131 / 9725323
E-Mail:mainz@hobohm-kollegen.de

Kanzlei Kirchheimbolanden

Kanzlei Kirchheimbolanden (Kaiserslauterns)

Schloßplatz 1, 67292 Kirchheimbolanden*
Tel:06352 / 6788835
Fax:06352 / 6788839
E-Mail:kirchheimbolanden@hobohm-kollegen.de

Kanzlei Osthofen

Osthofen

Friedrich-Ebert-Straße 19, 67574 Osthofen*
Tel:06242 / 5026887
Fax:06242 / 5026888
E-Mail:osthofen@hobohm-kollegen.de